Rechspruch

Ist der Weihnachtsmann ein Superspreader?

Dieser wichtigen Frage gingen die Weihnachtsrechtsforscher Andreas Zöllner und Hendrik Schwager in einem Beitrag der Legal Tribune Online (LTO) nach. Die Experten haben untersucht, inwiefern Kontaktbeschränkungen, Quarantänepflicht und Co. in Corona-Zeiten für den Weihnachtsmann gelten, und dabei die – vor allem für Kinder – alles entscheidende Frage gestellt: Darf der Weihnachtsmann heuer überhaupt einreisen? 

Morgen, Kinder, wird’s was geben

Angesichts millionenfacher Kontakte mit Kindern in deutschen Hotspots gilt es zu klären, ob der Weihnachtsmann wirklich nur ein harmloser alter Mann ist. Während der Bundestag hierzulande dem bärtigen Gesellen bereits im Corona-Jahr 2020 den Stuhl bzw. Schlitten vor die Tür gesetzt hatte, ließ Großbritanniens Premierminister Johnson damals verlauten, dass keine gesundheitliche Gefahr von dem Kinderidol ausgehe. Ein US-Immunologe und die WHO attestierten dem kontaktfreudigen Rentierzüchter sogar Immunität gegenüber Covid-19. Schließlich gehört Santa Claus selbst zur gefährdeten Gruppe, ist er doch betagt und bewampert, sprich übergewichtig.

Meldungen zufolge sollen die Elfen im nordfinnischen Rovaniemi, der Heimatstadt des Weihnachtsmannes, bereits begonnen haben, seinen Schlitten für die diesjährige Bescherung zu beladen. Neben Rute und Geschenken sollen sich auch reichlich FFP2-Masken an Bord des fliegenden Gefährts befinden. „Meine Zielgruppe hält sich nicht immer an die Abstandsregeln“, räumt Santa Claus in einem Interview mit dem Lappland-Kurier ein. Doch ein Homeoffice-Angebot habe sein Arbeitgeber, das Christkind, ihm nicht gemacht. Er selbst sei kein Freund digitaler Bescherungskonzepte, zumal sich auf diesem Wege die Frage nach dem Wohlverhalten des Kindes nicht klären ließe, ohne sensible Daten zu verletzen. Auch das gezielte Abwerfen der Geschenke über dem Schornstein mithilfe einer Drohne – ein Vorschlag des Versandhändlers Amazon – bekam von höchster Stelle keine Zustimmung.

Darf der Weihnachtsmann einreisen?

Heimische Wohnzimmer bleiben die Arbeitsstätte des wohlmeinenden Bartträgers, der übrigens – anderslautenden Gerüchten zum Trotz – kein Maskenmuffel ist. Deutsche Virologen hatten bereits im Rahmen seiner letztjährigen Weihnachtstournee darauf hingewiesen, dass ein dichter Rauschebart kein Ersatz für einen fachgerecht angebrachten Mund-Nase-Schutz ist. Im Gegenteil: Das dichte weiße Haar könne Viren sogar ein wohliges Zuhause bieten. Da eine Komplettrasur jedoch gegen das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung verstoßen hätte, ordnete man von Behördenseite ein bescherungskompatibles Bartnetz an, das unter der Maske zu tragen ist.

Doch darf der Weihnachtsmann heuer überhaupt einreisen? Auf seinem Weg über das Baltikum und Polen mit dem fliegenden Schlitten könnte es Probleme geben. Sollte Polen an Weihnachten Hochinzidenzgebiet sein, droht Santa eine zehntägige Quarantäne in Mecklenburg-Vorpommern, wo er am Nachmittag des 24. Dezembers erwartet wird. Doch auf Wunsch des rotbemantelten Wohltäters hat die Himmelfahrtskommandantur am Nordpol bereits eine frühere Anreise bewilligt.

Darf der Weihnachtsmann ins Haus?

So bleibt nur noch zu klären, ob der Weihnachtsmann als eigener Haushalt zählt. Je nach Status der Kontaktbeschränkungen müssten Oma Else und Großonkel Eberhard ein paar Runden um den Block laufen, falls es in der guten Stube zu eng wird. Und Kinder bis 14 Jahre zählen zum Glück ja nicht mit.

Bleibt zu hoffen, dass der Weihnachtsmann auch in diesem Jahr einen vorschriftskonformen Weg findet, um mit seinem schweren Geschenkesack und lautem „Ho, ho, ho“ (und AHA) von Haustür zu Haustür zu ziehen, um Kinderaugen leuchten zu lassen wie helle Polarsterne. Die Kleinen brauchen den magischen Mutmacher mehr denn je!

In diesem Sinne wünschen wir allen Lesern ein frohes, friedliches und furchtloses Weihnachtsfest!

Die Autoren Andreas Zöllner und Hendrik Schwager sind wissenschaftliche Mitarbeiter der Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. Der Originaltext wurde von der Newsletter-Redaktion verkürzt aufbereitet.