Referenz Gastronomie - Miete - Neustadt

Ausgestattete Gewerbeeinheit zu vermieten

Neustadt
Objektart
Gastgewerbe
Objekttyp
Gastronomie
Vermarktungsart
Miete
PLZ
67433
Ort
Neustadt
Gesamtfläche
60 m²
vermarktungsstatus
Referenz

Beschreibung:

In historischer Altstadtlage sucht diese attraktive Gewerbeeinheit neue Pächter.

Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Kaltmiete: 450,00 Euro + 80,00 Euro Nebenkosten
Gas, Strom und Müll zahlen Sie direkt an den Versorger.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 06321 / 85 85 164.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Lagebeschreibung:

Dieses ansprechende und repräsentative Gewerbe befindet sich in zentraler Lage in Neustadt an der Weinstraße. In unmittelbarer Nähe erreichen Sie den Hauptbahnhof und die Fußgängerzone. In der Nachbarschaft finden Sie ein Hotel, weitere Ladenflächen, Restaurants, Cafè, Geschäfte, Apotheken, Hetzelgalerie mit Ärzten und einer Tiefgarage sowie alles für den täglichen Bedarf.

Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße hat ca. 53.000 Einwohner. Weinbau und Tourismus zählen zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen der bei Einheimischen und Touristen beliebten Region, die eine steigende Nachfrage nach komfortablem, zentral gelegenem Wohnraum und Gewerbeflächen verzeichnet.

Sehr gute Verkehrsanbindung mit Bahnhof, der in wenigen Gehminuten erreichbar ist und Zugverbindungen in Richtung Mannheim, Ludwigshafen und Karlsruhe bietet. Der öffentliche Personennahverkehr ist mittels diverser Buslinien sehr gut organisiert. In ca. 5 Minuten Fahrzeit erreichen Sie den Autobahnanschluss A65 und gelangen so in die Großzentren der Metropolregion RheinNeckar.

Ausstattung:

Energieausweis:

Energieausweis:
es besteht keine Pflicht!

Ausstattungsbeschreibung:

Die Gewerbeeinheit ist vollständig ausgestattet und wird gegen eine Ablöse weiterverkauft.

Sonstige Angaben:

Alle Daten in diesem Exposé beruhen auf Angaben des Pächters. Für die Richtigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Irrtümer bleiben vorbehalten.

Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetzt (GwG), gemäß § 2 Absatz 1, Nr. 10 GwG: Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten.

Zur Besichtigung bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis mit.

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