Referenz Bürofläche - Kauf - Neustadt

Gewerbeeinheit mit Tresorraum zu verkaufen

Neustadt
Objektart
Büro/Praxen
Objekttyp
Bürofläche
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
67433
Ort
Neustadt
Gesamtfläche
84 m²
vermarktungsstatus
Referenz

Beschreibung:

Die Gewerbeeinheit verfügt über ca. 84 m² Gewerbefläche. Zur Verfügung stehen Ihnen drei Zimmer, welche Sie nach Ihren Ideen und Wünschen einrichten können. Durch den Flur gelangen Sie in das erste Arbeitszimmer. Rechts davon befindet sich die Küche und eine Toilette. Das Highlight dieser Büroeinheit ist der Eingang in den Tresorraum. Dieser und ein weiteres Arbeitszimmer stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Weitere Details erfahren Sie gerne auf persönliche Anfrage!

Ich freue mich auf Sie!

Lagebeschreibung:

Dieses ansprechende und repräsentative Gewerbe befindet sich in zentraler Lage der Neustadter Innenstadt. In unmittelbarer Nähe erreichen Sie den Hauptbahnhof und die Fußgängerzone. In der Nachbarschaft finden Sie ein Hotel, weitere Ladenflächen, Restaurants, Cafè, Geschäfte, Apotheken, Hetzelgalerie mit Ärzten und einer Tiefgarage sowie alles für den täglichen Bedarf.

Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße hat ca. 53.000 Einwohner. Weinbau und Tourismus zählen zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen der bei Einheimischen und Touristen beliebten Region, die eine steigende Nachfrage nach komfortablem, zentral gelegenem Wohnraum und Gewerbeflächen verzeichnet.

Sehr gute Verkehrsanbindung mit Bahnhof, der in wenigen Gehminuten erreichbar ist und Zugverbindungen in Richtung Mannheim, Ludwigshafen und Karlsruhe bietet. Der öffentliche Personennahverkehr ist mittels diverser Buslinien sehr gut organisiert. In ca. 5 Minuten Fahrzeit erreichen Sie den Autobahnanschluss A65 und gelangen so in die Großzentren der Metropolregion RheinNeckar.

Ausstattung:

Energieausweis:

Energieausweis:
es besteht keine Pflicht!

Ausstattungsbeschreibung:

Die Büroeinheit ist mit einer Teeküche und einer Toilette ausgestattet.

Sonstige Angaben:

Alle Daten in diesem Exposé beruhen auf Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Irrtümer bleiben vorbehalten.

Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetzt (GwG), gemäß § 2 Absatz 1, Nr. 10 GwG: Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten.

Zur Besichtigung bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis mit.

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