Referenz Etagenwohnung - Kauf - Speyer

Schöne 2 ZKB Wohnung mit Balkon

Speyer
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
67436
Ort
Speyer
Zimmer
2
Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Wohnfläche
60 m²
Etagenzahl
2
vermarktungsstatus
Referenz

Beschreibung:

Diese schön geschnittene Eigentumswohnung mit 2 ZKB und Balkon, verfügt über ca. 60 qm Wohnfläche und befindet sich im 2. OG eines gepflegten 8 Parteien-Hauses in ruhiger Lage. Für Ihr Fahrzeug parken Sie sicher in der Garage, diese ist im Kaufpreis inbegriffen. Die Räume sind hell und freundlich. Das Wohnzimmer ist mit Holzparkett ausgestattet. Ein Abstellraum, ein Kellerraum, ein Speicherraum und ein Waschraum steht Ihnen zur Verfügung.
Die Wohnung ist zur Zeit vermietet, wird jedoch in Kürze frei.

Folgende Renovierungsmaßnahmen wurden durchgeführt:
- 2008 Badzimmer
- 1996 / 97 Austausch der Fenster
- 1996 Erneuerung der Elektrik
- 1990 Erneuerung der Gas-Etagenheizung

Lagebeschreibung:

Das Mehrfamilienhaus befindet sich in ruhiger Lage, im Wohngebiet mit überwiegend Ein- und Mehrfamilienhäusern, in Speyer-Süd. In wenigen Minuten erreichen Sie die B39.

Ausstattung:

Energieausweis:

Baujahr:
1966
Energieausweis:
Verbrauchsausweis
wesentlicher Energieträger:
Gas

Sonstige Angaben:

Alle Daten in diesem Exposé beruhen auf Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Irrtümer bleiben vorbehalten.

Der Verkauf erfolgt im digitalen Bieterverfahren. Das Mindestgebot beträgt 165.000,- €. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Besichtigung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Anfragen mit Ihren vollständig ausgefüllten Adressdaten bearbeiten können.

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Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG.

Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.